Für welche Bereiche diese Erklärung gilt
Diese Erklärung gilt für die öffentlich zugänglichen Inhalte und Funktionen der folgenden Websites der Kunden Bekommen Werte AG:
Die öffentlichen Websites dienen insbesondere der Information und ermöglichen es interessierten Personen, ein Gespräch anzufragen. Eine unmittelbare Bestellung oder ein unmittelbarer Vertragsabschluss durch Privatpersonen ist dort nicht vorgesehen.
Der zugangsgeschützte interne Vermittler- und Partnerbereich ist nicht Gegenstand dieser Erklärung. Eine Aussage zu dessen Barrierefreiheit wird hier nicht getroffen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Erklärung stellt keine Feststellung dar, dass bestimmte Bereiche von gesetzlichen Anforderungen ausgenommen sind.
Barrierefreiheit noch nicht abschließend bewertet
Eine systematische Prüfung der Barrierefreiheit wurde bisher nicht durchgeführt.
Daher können wir derzeit weder eine vollständige noch eine teilweise Übereinstimmung mit einem bestimmten Barrierefreiheitsstandard bestätigen. Eine unabhängige Bewertung liegt nicht vor.
Für die weitere Verbesserung der öffentlich zugänglichen Inhalte orientieren wir uns an anerkannten Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese Orientierung ist kein Nachweis einer erreichten Konformitätsstufe.
Ziel ist es, die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Zugänglichkeit unserer öffentlichen Websites schrittweise zu verbessern.
Angebotene Bedienhilfen
Über das auf den Websites angebotene Menü „Barrierefreiheit“ stehen zusätzliche Einstellungen zur individuellen Anpassung der Darstellung und Nutzung zur Verfügung.
Das Menü umfasst insbesondere:
- Anpassung der Schriftgröße sowie eine Funktion zum Zurücksetzen dieser Einstellung.
- Einstellungen zum Farbkontrast.
- Eine als „Unschärfefilter“ bezeichnete Funktion.
- Einen dunklen Darstellungsmodus.
- Eine Vorlesefunktion.
- Einen Bereich für erweiterte Einstellungen.
Die Wirksamkeit dieser Funktionen für einzelne Inhalte sowie ihre Bedienbarkeit mit unterschiedlichen assistiven Technologien wurden bisher nicht systematisch überprüft.
Solche Bedienhilfen können die Nutzung unterstützen. Sie ersetzen jedoch weder eine barrierefreie technische und redaktionelle Gestaltung noch eine Prüfung der gesamten Website. Allein aus ihrer Bereitstellung lässt sich keine vollständige Barrierefreiheit ableiten.
Mögliche Barrieren und Verbesserungsbedarf
Da bisher keine systematische Prüfung stattgefunden hat, liegt keine abschließende Aufstellung vorhandener Barrieren vor. Die folgenden Punkte beschreiben mögliche Prüfbereiche und keine bereits bestätigten Mängel auf sämtlichen Seiten.
- Aussagekräftige Alternativtexte für informative Bilder und Grafiken.
- Ausreichende Kontraste von Texten, Links und Bedienelementen.
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit und gut erkennbare Fokusdarstellung.
- Verständliche Formularbeschriftungen, Eingabehinweise und Fehlermeldungen.
- Sinnvolle Überschriftenstruktur und verständliche Lesereihenfolge.
- Nutzbarkeit bei Vergrößerung und auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen.
- Zugänglichkeit von Dokumenten und Medien, soweit diese bereitgestellt werden.
- Bedienbarkeit von Cookie-Banner, Navigation und zusätzlichen Bedienhilfen.
Hinweise auf konkrete Einschränkungen helfen uns, Verbesserungsbedarf zu erkennen und Anpassungen gezielt zu bearbeiten.
Barrieren melden und Informationen anfragen
Wenn Ihnen auf einer der genannten Websites eine Barriere auffällt oder Sie Informationen nicht in einer für Sie zugänglichen Form nutzen können, wenden Sie sich bitte an uns.
Kunden Bekommen Werte AGUnterdorfstraße 12
CH-8808 Pfäffikon, SZ
Schweiz
E-Mail: kontakt(@)kunden-bekommen-werte.ch
Ersetzen Sie beim Versenden einer Nachricht die Zeichenfolge „(@)“ durch das übliche At-Zeichen.
Für die gezielte Bearbeitung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich, soweit sie Ihnen bekannt sind:
- Die betroffene Seite beziehungsweise URL.
- Eine Beschreibung der nicht nutzbaren Funktion oder Information.
- Das verwendete Gerät und der Browser.
- Gegebenenfalls die verwendete assistive Technologie, etwa ein Screenreader.
- Die von Ihnen benötigte alternative Form der Information.
Eine Angabe zu einer Diagnose oder zu gesundheitlichen Einzelheiten ist für die Meldung einer Barriere nicht erforderlich.
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Zugangsmöglichkeit oder Lösung zu finden.
Aufsicht und weitere Unterstützung
Welche gesetzlichen Anforderungen und Beschwerde- oder Aufsichtswege einschlägig sind, richtet sich nach der konkreten Dienstleistung und dem anwendbaren Recht. Diese Erklärung enthält keine abschließende Bewertung der gesetzlichen Einordnung sämtlicher Angebote.
Deutschland
Soweit eine Dienstleistung dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterliegt, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei entsprechenden Barrieren an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.
Informationen zu Kontaktmöglichkeiten und den angebotenen Verfahren finden Sie auf der offiziellen Website der MLBF .
Ob das BFSG auf eine konkrete Funktion oder Dienstleistung anwendbar ist, hängt unter anderem von deren Inhalt und Ausrichtung auf Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Allein das Fehlen einer Online-Bezahlfunktion oder eines unmittelbaren Online-Vertragsabschlusses erlaubt keine abschließende Beurteilung.
Schweiz
Für Anliegen nach Schweizer Recht richtet sich die zuständige Anlaufstelle nach dem konkreten Sachverhalt. Die MLBF ist keine allgemeine Schweizer Aufsichtsbehörde. Unabhängig davon können Sie sich mit Zugänglichkeitsproblemen jederzeit an die oben genannte Gesellschaft wenden.
Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage des derzeit bekannten Umsetzungsstands und der verfügbaren Angaben zu den angebotenen Bedienhilfen erstellt. Ihr liegt kein abgeschlossener Barrierefreiheitstest zugrunde.
Wir beabsichtigen, die Erklärung regelmäßig, mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der öffentlichen Websites oder nach einer Barrierefreiheitsprüfung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.
Stand dieser Erklärung: 14. Oktober 2026.
Prüfstand: Eine systematische Prüfung der Barrierefreiheit wurde bisher nicht durchgeführt.